Unser Büro erstellt Gutachten für den
professionellen Gartenbau
in Produktion, Handel und Dienstleistung
(Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Baumschule, Obstbau, Friedhofsgartenbau, Garten- und Landschaftsbau)
sowie im Bereich landwirtschaftlicher Sonderkulturen und Dauerkulturen
(wie Spargel, Erdbeeren, Weihnachtsbäume)
Als spezialisierte Gutachter für diesen Bereich sind wir bundesweit tätig.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen bei:
Es gibt viele Anlässe, die eine Bewertung eines Unternehmens erfoderlich machen:
• Verkauf oder Übergabe des Betriebes
• Steuerliche Gründe wie Ermittlung der Erbschaftssteuer
• Übertragung von Betriebsteilen in das Privatvermögen
• Zugewinnausgleich bei Ehescheidung
• Ermittlung von Teilwerten bei Aufteilung eines Unternehmens
und ähnliches.
Wir bewerten Ihre Gärtnerei, Ihr Gartencenter, Ihr Blumengeschäft, Ihren Produktionsbetrieb oder Ihren GaLaBau-Betrieb.
Fester Bestandteil der Bewertung ist die Analyse der betriebswirtschaftlichen Daten Ihres Betriebes.
Die Substanzbewertung des Betriebes, die Bewertung von Betriebsgrundstücken und Immobilien gehören selbstverständlich dazu.
Durch verschiedene Maßnahmen können Flächen eines Betriebes durch die öffentliche
Hand oder Dritte in Anspruch genommen werden. Z.B. durch
• Strassenbau, Neubau oder Erweiterung
• Leitungsbau für Gas, Strom oder ähnliches
• Ausweisung von Gewerbegebieten, Baulandumlegung
Dadurch verliert ein Betrieb meist nicht nur Grund und Boden. Die Fläche fehlt
für die Produktion, durch Mehrwege und Umwege wird die Produktion teurer.
Wir berechnen die Entschädigung für Erwerbsverlust, Aufwuchs und aufstehende Dauerkulturen .
Öffentlichen Maßnahmen wie Strassenbau oder Energieleitungsbau oder der
Ausweisung von Bauland geht in der Regel ein Planfeststellungsverfahren voraus.
Ein Betrieb kann auf vielfältige Weise von den Planungen betroffen sein.
Dazu gehört nicht nur die dauerhafte oder vorübergehende Inanspruchnahme von Betriebsflächen.
Ab einem gewissen Grad der Inanspruchnahme wird ein Betrieb durch die
Maßnahme in seiner Existenz gefährdet werden.
Dies ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu überprüfen.
Durch vielfältige Ereignisse kann eine Kultur oder der ganze Betrieb empfindlich
gestört werden oder ganz ausfallen:
• Durch ein Unwetter wird das Gewächshaus zerstört, die nächste Kultur kann
nicht produziert werden.
• Ein Nachbar ist quer über das Erdbeerfeld gefahren und hat einen beträchtlichen Teil
des Bestandes zerstört
Wir ermitteln den entstandenen Schaden und berechnen den Erwerbsverlust.
Gelegentlich soll nur ein Grundstück oder Wirtschaftsgebäude eines Betriebes verkauft werden
oder z.B. ein Wohnhaus in das Privatvermögen überführt werden.
Bei Entzug betrieblicher Flächen soll der beanspruchte Grund und Boden bewertet werden.
Im Rahmen einer Zwangsversteigerung sollen die Immobilien des Betriebes bewertet werden.
Wir führen die Bewertung durch und ermitteln den Marktwert der Immobilien.
Wir führen Projekte für Gruppen von Betrieben oder Anbaugebiete durch.
Dazu gehören z.B. die Bewertung und Analyse der
• Auswirkungen von Naturschutzmaßnahmen auf den
wirtschaftlichen Erfolg gartenbaulicher Betriebe in der Region
• Erfolgsfaktoren von Betriebsgruppen
Manche Bewertungsaufgaben sind sehr komplex und betreffen
weitere Spezialgebiete.
Sollte es die Aufgabe erfordern, ziehen wir kompetente Fachleute
hinzu, um die Fragestellung für Sie optimal zu lösen.
Dr. Manfred Berndt, Bestellungsgebiete:
Die Bestellung erfolgte für Bewertungs- und Entschädigungsfragen für ganze Betriebe in allen Sparten des Gartenbaues (2.1.1) und insbesondere in folgenden Fachgebieten:
• Gemüsebau (2.2.1)
• Obstbau (2.2.2)
• Zierpflanzenbau (2.2.3)
• Baumschulen (2.2.4)
• Friedhofsgärtnerei (2.2.5)
• Saatzucht- und Jungpflanzenbetriebe (2.2.6)
• Haus- und Kleingärten (2.2.8)
• Ökologisch wirtschaftende Betriebe (2.2.9)
• wirtschaftlichen Einschränkungen durch Nutzungsbeschränkungen
(Natur-, Wasser-, Denkmalschutz u.a.) (2.3.1)
• Garten- und Landschaftsbaubetriebe (2.2.11)
• Gewächshäuser, Heizungsanlagen u. Inneneinrichtungen (2.3.1)
• Bewertung von Einzelgrundstücken (1.1.2)
• Gebäude und baulichen Anlagen (2.3.2)
• Freianlagen - Gärten, Grünanlagen, Gehölze (2.4.3)
• Emissionen und Immissionen (bei Pflanzen) (6.1.1)
• Landwirtschaftliche Sonderkulturen (1.2.7)
Anne Schubach, Bestellungsgebiete:
Bewertungs- und Entschädigungsfragen im Fachgebiet
• Zierpflanzenbau (einschl. Stauden) (2.2.3)
• Baumschulen (einschl. Bewertung von Gehölzen) (2.2.4)
• Landwirtschaftliche Sonderkulturen (1.2.7)
Die Ziffern in den Klammern verweisen auf die
Bestellungsgebiete der Landwirtschaftskammer
email: buero@manfredberndt.de
Anschrift:
An der Strangriede 44
30167 Hannover
Dipl. Ing. agr.
Dr. rer. hort.
ö.b.v. Sachverständiger
(LWK Niedersachsen)
(Bestellungsgebiete)
Dipl.Ing.(FH) Gartenbau
ö.b.v. Sachverständige
(LWK Niedersachsen)
(Bestellungsgebiete)